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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Angaben im Teilnahmeaufruf (nachfolgend „Beschreibung“).

  2. Veranstalter ist die Cobranded Studio GmbH, die das Programm in Zusammenarbeit mit ihren Partnern durchführt. Das inhaltliche Programm, sowie jegliche Gewinne/Preise werden von der Veranstalterin zur Verfügung gestellt.

  3. Die Teilnahme beinhaltet eine sechsmonatige Mentoring, Networking und Marketing-Unterstützung:
    - Vorstellung in den Medien von FemVisible und Freundin
    - Kostenlose Teilnahme an monatlichen Inspirational Talks mit Mentoren und Rolemodels,

    - Begleitung durch eine Social Media Kampagne und Beratung durch Cobranded Studio und Particibrand. 

  4. Das Programm findet von Januar - Juni 2023 statt.

  5. Die Teilnahme ist online durch Registrierung mittels eines Online-Formulars auf der Landingpage der Aktion möglich

  6. Teilnahmeschluss ist der 20.11.2022. Die Teilnahme ist nur bis zum angegebenen Teilnahmeschluss möglich. Bis dahin muss eine Teilnahme abgeschlossen sein (einschließlich etwaiger Bewerbungsbestätigung bei Online-Registrierung). Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.

  7. Teilnehmen dürfen ausschließlich Unternehmen im Sinne von § 14 BGB mit einem Sitz oder Niederlassung in Deutschland, Österreich oder Schweiz. Mehrfachteilnahmen eines Unternehmens sind unzulässig, dies gilt nicht, wenn mehrere gemäß §§ 15ff. AktG konzernverbundene Unternehmen jeweils mit einem eigenen Produkt/einer eigenen Dienstleistung teilnehmen. Klarstellend weist der Veranstalter darauf hin, dass sich die Teilnahmeberechtigung auch auf Einzelkaufleute und Einzelunternehmer im Rahmen ihrer jeweiligen unternehmerischen Tätigkeit bezieht, wenn die Teilnehmer über 18 Jahre alt sind. Verbraucher gemäß § 13 BGB sind in jedem Fall nicht teilnahmeberechtigt.

  8. Die Teilnehmerinnen müssen ein aktiv am Markt erhältliches  Produkt, ein Verfahren oder eine Dienstleistung haben (nachfolgend Beitrag genannt). Dieser Beitrag muss bereits in den Markt eingeführt sein. Prototypen oder Geschäftsideen vor Marktreife sind nicht teilnahmeberechtigt.

  9. Das Produkt bzw. die Dienstleistung muss in Deutschland, Österreich oder Schweiz bereits am Markt erhältlich sein.

  10. Sofern die Erreichbarkeit der Bewerbungsseite aus technischen Gründen eingeschränkt ist, resultieren hieraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Partner.

  11. Der Veranstalter und die Partner, sowie an der Durchführung des Programms beteiligte Dienstleister, sowie im Sinne der §§ 15 ff. AktG jeweils mit diesen verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für die jeweiligen Mitarbeiter und deren Angehörige.

  12. Die Teilnahme über Gewinnspieleintragungsdienste oder über Gewinnspiel-Robots ist unzulässig.

  13. Die Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, eine Mehrfachteilnahme, die Übermittlung falscher Angaben oder ein vergleichbar schwerer Verstoß führen zum – ggf. nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme.

  14. Die Juryvertreter werden von Cobranded Studio GmbH bestimmt. Die Teilnehmerinnen werden von einer Jury ermittelt.

  15.  Jedes Jurymitglied bewertet anhand von einem Punktesystem von 1 bis 10, wobei 10 die höchste Punktzahl und 1 die niedrigste ist. Es gewinnt der Beitrag mit der in Summe höchsten Punktezahl. Jedes Jurymitglied kann pro Beitrag nur einmal Punkte vergeben. Das jeweilige bewertende Jurymitglied ist in seiner Punktevergabe hinsichtlich der pro Beitrag zu vergebenden Punkte frei. Bei Gleichstand wird eine Stichwahl durchgeführt, bei wiederholtem Gleichstand entscheidet das Los über die Teilnehmerinnen.

  16. Cobranded Studio GmbH und Partner Particibrand GmbH nehmen eine Vorauswahl der Einsendungen vor. Am Ende des Vorauswahlprozesses werden der Jury 20 Einsendungen vorgelegt. Dabei werden Cobranded Studio GmbH und Partner Particibrand GmbH offensichtlich inadäquate oder nicht ernst gemeinte Einreichungen aussortieren, bevor die Einreichungen der Jury vorgelegt werden. Die Vorauswahl erfolgt auf Basis derselben Bewertungssystematik, wie unter Nr. 15 erläutert.

  17. Die Gewinner werden per E-Mail über den Gewinn benachrichtigt. Sofern noch nicht alle für die Gewinnbereitstellung erforderlichen Daten vorliegen, wird der Gewinner aufgefordert, diese Angaben binnen einer angemessenen Frist an den Veranstalter zu übermitteln. Gehen von einem Gewinner innerhalb der in der Benachrichtigung genannten, angemessenen Frist die angeforderten Angaben nicht ein, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird erneut vergeben.

  18. Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Ersatz anstelle der Teilnahme sowie eine Übertragung des Teilnahmeanspruchs auf einen Dritten sind nicht möglich.

  19. Der Veranstalter verarbeitet (auch mit Hilfe der von Dienstleistern) die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) bzw. f) DSGVO, soweit und solange dies zur Durchführung des Programms und zur Teilnahme erforderlich ist, sowie zu eigenen und fremden Werbezwecken oder die Teilnehmer anderweitig eingewilligt haben. Im Rahmen der Verarbeitung auf Basis berechtigter Interessen verfolgen wir das Interesse der Werbung.

  20. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung hier.

  21. Darüber hinaus räumt die Teilnehmerin dem Veranstalter gegenüber das nicht ausschließliche Recht ein, die von ihnen bei der Veranstalterin im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Beiträge zu Werbe-, Promotion- und Marketingzwecken und zu wissenschaftlichen und redaktionellen Zwecken unentgeltlich, zeitlich, inhaltlich und örtlich uneingeschränkt auf Webseiten, in Printmedien und in Film- und Tonaufzeichnungen des Veranstalters und seiner gemäß §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen zu nutzen. Nicht gewinnende Teilnehmer räumen diese Rechte ebenfalls ein, sofern diese im Bewerbungsprozess in diese Nutzung gesondert eingewilligt haben.

  22. Der jeweilige Teilnehmer bestätigt und gewährleistet gegenüber dem Veranstalter, dass er über sämtliche der in dieser Ziffer 15 genannten Rechte in Bezug auf die von ihm eingereichten Beiträge verfügt und diese dem Veranstalter ohne die Verletzung von Rechten Dritter, gleich welcher Art (z.B. Marken-, Namens-, Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, jugendschutzrechtliche Bestimmungen) einräumen darf. Falls der jeweilige Teilnehmer selbst nicht Rechteinhaber bezüglich der eingereichten Beiträge ist, garantiert er, alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Vollmachten und Befugnisse der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten wirksam eingeholt zu haben und dem Veranstalter auf Verlangen jederzeit nachweisen zu können. Für den Fall, dass ein Beitrag gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt, stellt der jeweilige Teilnehmer den Veranstalter von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, dem Veranstalter alle daraus entstehenden Schäden, inklusive den Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen.

  23. Sofern das Programm auch über soziale Netzwerke (z.B. Facebook, Instagram) veranstaltet oder beworben wird, gilt: Jeder Teilnehmer stellt den Betreiber des sozialen Netzwerks von jeglicher Haftung frei. Das Programm steht in keiner Verbindung zu dem jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert.

  24. Die Haftung des Veranstalters im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und/oder bei der Verletzung von Kardinalspflichten. Kardinalspflichten sind wesentliche Vertragspflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten, ist der Umfang auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern der Veranstalter zwingend haftet, insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  25. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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